Die Einhaltung von gesetzlichen Vorschriften und internen Compliance-Regeln hat für uns im DRK höchste Priorität. Verstöße dagegen müssen frühzeitig erkannt werden, um Gegenmaßnahmen einzuleiten und mögliche Schäden für Beschäftigte, Geschäftspartner, Kundinnen und Kunden, weitere Betroffene, die Umwelt und die Organisation als Ganzes abzuwenden.
Hierzu ist im DRK Kreisverband Minden e.V. ein Hinweisgebersystem eingerichtet, das den Vorgaben des Hinweisgeberschutzgesetzes entspricht. Dieses legt großen Wert auf den Schutz von Hinweisgebenden vor Benachteiligungen.
Der vorliegende Fragenkatalog soll Ihnen eine Orientierung geben, was meldefähige Verstöße nach dem Hinweisgeberschutzgesetz sind, wie Sie Compliance-Verstöße melden können und wie der weitere Prozess aussieht.
Nur gemeinsam können wir für transparente und korrekte Abläufe sorgen, um uns und das DRK zu schützen sowie das Vertrauen der Öffentlichkeit in das DRK zu stärken